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Aufgrund der Bestimmungen des Zahnärztegesetzes (§ 12) ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich vor Antritt einer zahnärztlichen Tätigkeit in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eintragen zu lassen. Das persönliche erscheinen bei der Landeszahnärztekammer Vorarlberg und die Vorlage der zur Eintragung notwendigen original Unterlagen ist hierfür erforderlich.

Hier können Sie das Informationsblatt zur Ersteintragung in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer als PDF-Datei herunterladen.

 

     

Kontakt:

Markus Thaler
Tel:  +43 (0) 5 0511 - 6801
Fax: +43 (0) 5 0511 - 6804
thaler(at)vlbg.zahnaerztekammer.at