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Wenn Sie sich niederlassen bzw. eine Ordination eröffnen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer sein. Nur, wenn Sie in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen sind, dürfen Sie in Österreich eine zahnärztliche Tätigkeit ausüben.
  • Meldung an die Landeszahnärztekammer Vorarlberg: Bitte geben Sie uns schriftlich vor Eröffnung Ihrer Ordination bekannt, wo Sie sich niederlassen werden und ab wann Sie in dieser Ordination arbeiten werden. Bitte geben Sie uns auch die Telefon- und Faxnummer, Email- und Homepageadresse sowie die Öffnungszeiten bekannt. Ein entsprechendes Formular bezüglich der Niederlassungsmeldung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
  • Für die Ausübung der selbständigen zahnärztlichen Tätigkeit, ist der Nachweis einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung notwendig. 

Das Kammeramt steht Ihnen gerne für allfällige Fragen zur Verfügung.

 

Kontakt:

Markus Thaler
Tel:  +43 (0) 5 0511 - 6801
Fax: +43 (0) 5 0511 - 6804
thaler(at)vlbg.zahnaerztekammer.at