MASKENPFLICHT IN ORDINATIONEN WEITERHIN AUFRECHT!
Die Aufhebung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Apotheken in Wien mit 01.03.2023 hat keine Auswirkungen auf zahnärztliche Ordinationen.
Der Grund ist, dass die Bundes-Verordnung (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung), die unter anderem für (zahnärztliche) Ordinationen gilt, weiterhin aufrecht ist (bis vorläufig 30.04.2023).
Daher gilt für zahnärztliche Ordinationen wie bisher:
- Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
- Patient:innen, Besucher:innen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann. Die Österreichische Zahnärztekammer rät aber weiterhin jedenfalls zum Tragen einer Maske.
- COVID-19-Beauftragte/r und COVID-19-Präventionskonzept bleiben aufrecht, siehe dazu für nähere Informationen hier.
- Es ist kein 2,5G-Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.