Änderungsmeldungen
Im Laufe Ihrer Berufstätigkeit werden sich immer wieder einige Daten ändern. Was müssen Sie melden?
Folgende Änderungen sind binnen einer Woche mit entsprechendem Nachweis schriftlich zu melden:
- jede Namensänderung und Änderung der Staatsangehörigkeit
- jeden Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts sowie der Zustelladresse
- jede Änderung der Ordinationstelefonnummer und der E-Mail-Adresse
Diese Änderungsmeldung haben im Vorhinein zu erfolgen:
- jede Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
- jede Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen
- die Berufseinstellung sowie die Berufsunterbrechung
- die Eröffnung bzw. Schließung einer Zweitordination
- die Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Nebentätigkeit
die Wiederaufnahme der Berufsausübung nach einem Entzug zur Berechtigung der Berufsausübung
Das Kammeramt steht Ihnen gerne für allfällige Fragen zur Verfügung.
Kontakt:
Markus Thaler
Tel: +43 (0) 5 0511 - 6801
Fax: +43 (0) 5 0511 - 6804
thaler(at)vlbg.zahnaerztekammer.at