- Kollektivvertrag für die Angestellen von Zahnärzten (gültig ab 1. Juni 2022)
- Kollektivvertrag für die Angestellen von Zahnärzten (gültig ab 1. Jänner 2025, Mitarbeiter:innenprämie ab 1. Juni 2024)
- Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen zum neuen KV finden Sie hier
- Analyseergebnis der aktuellen Arbeitsmarktsituation und deren Auswirkung auf das Berufsbild der ZAss finden Sie hier
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